
Wenn Sie:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld beziehen, haben Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
In dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche werden unter anderem die Kosten für »Leistungen bei notwendiger ergänzender Lernförderung« übernommen. Die von time2learn angebotene Nachhilfe ist eine ergänzende Lernförderung.
Wenn die Schule Ihres Kindes eine Förderung für sinnvoll hält, können Sie einen Antrag stellen.
Rufen Sie uns einfach an, oder schicken Sie eine Email – wir helfen gerne.